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Zuschüsse für (Kinder-) Betreuungskosten

Erstattungsbetrag

Für die Betreuung von Kindern und/oder pflegebedürftigen Angehörigen können auf Antrag entstehende Mehrkosten erstattet werden (gemäß Kirchengesetz zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers – Gleichberechtigungsgesetzt (GlbG) vom 13.12.2012). Der Erstattungshöchstbetrag beträgt 10,50 Euro pro Stunde bei einem maximal 8-stündigen Einsatz pro Tag.

Der Antrag ist vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme an das FEA-Büro zu stellen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen im FEA-Büro gerne zur Verfügung.

Kontakt zum FEA-Büro

Marion Becker
Münchehäger Str. 6
31547 Rehburg-Loccum

Mo-Fr: 9 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Tel.: 05766/81-130