Erstattungsbetrag
Für die Betreuung von Kindern und/oder pflegebedürftigen Angehörigen können auf Antrag entstehende Mehrkosten erstattet werden (gemäß Kirchengesetz zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers – Gleichberechtigungsgesetzt (GlbG) vom 13.12.2012). Der Erstattungshöchstbetrag beträgt 10,50 Euro pro Stunde bei einem maximal 8-stündigen Einsatz pro Tag.
Der Antrag ist vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme an das FEA-Büro zu stellen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen im FEA-Büro gerne zur Verfügung.