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Zuschüsse für (Kinder-) Betreuungskosten

Erstattungsbetrag

Für die Betreuung von Kindern und/oder pflegebedürftigen Angehörigen können auf Antrag entstehende Mehrkosten erstattet werden (gemäß § 14 (4) Kirchengesetz zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers – Gleichberechtigungsgesetzt (GlbG) vom 13.12.2012).

Der Erstattungshöchstbetrag für unabwendbare Kosten beträgt 11,00 Euro pro Stunde bei einem maximal 8-stündigen Einsatz pro Tag.

Der Antrag ist vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme an das FEA-Büro zu stellen.

Bitte beachten Sie:
Wenn die Betreuung durch ein Mitglied des eigenen Haushaltes geleistet wird, können keine Betreuungskosten erstattet werden. Soweit eine Betreuung am Ort der Fortbildung notwendig ist, können ausnahmsweise zusätzliche Übernachtungskosten (ohne Verpflegung) gefördert werden.

Kontakt zum FEA-Büro

Marion Becker, Teamassistenz
Münchehäger Str. 6
31547 Rehburg-Loccum

Mo-Fr: 9 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Tel.: 05766/81-130