
Eigenbeteiligung und Fahrtkosten
Laut der Mitteilung K8/2020 des Landeskirchenamtes werden ab dem Jahr 2021 von Seiten der FEA keine Fahrtkosten mehr für die Teilnahme an Veranstaltungen gezahlt. Es wird auch keine Eigenbeteiligung in Rechnung gestellt. Bitte reichen Sie ihre Reisekosten bei der Ihnen bekannten, örtlichen reisekostenabrechnenden Stellen zur Erstattung ein. Die Reisekostenstelle setzt dabei gleichzeitig den Eigenanteil gem. § 5 (4) RKB fest und vereinnahmt diesen.