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Bild: FeA

FEA-Pflicht

FEA-pflichtig sind

  • Pastor*innen und Diakon* innen im Dienst der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers mit einem Stellenanteil von mindestens 50%
  • Die FEA-Pflicht soll in den ersten 3 Jahren nach Dienstbeginn absolviert werden.
  • Die FEA-Pflicht umfasst die Teilnahme an insgesamt fünf Fortbildungstagen pro Jahr aus dem FEA-Kursangebot oder dem Kursangebot des Pastoralkollegs Niedersachsen. Andere Fortbildungen sind nicht anrechenbar.
  • Die FEA-Pflicht ist nicht an die Probezeit gekoppelt, sondern endet erst, wenn die insgesamt 15 Fortbildungstage absolviert sind.
  • Innerhalb der ersten drei Dienstjahre sollten die Pastor*innen und Diakon*innen an einem der Grundmodule teilnehmen. Die Pastor*innen können innerhalb dieses Grundmoduls den obligatorischen Jahresprächsschein erwerben.
  • Nach Ableistung der FEA-Pflicht besteht noch die Berechtigung, für drei Jahre FEA-Kurse zu besuchen (vgl. Rundverfügung G14/2010). Diese FEA-Berechtigung verkürzt sich entsprechend, wenn die Ableistung der FEA-Pflicht länger als drei Jahre beansprucht.

Wer am JAK-Kurs des Landesjugendpfarramtes teilnimmt, kann sich insgesamt 5 Fortbildungstage als FEA anrechnen lassen.

Kontakt

Dr. Claas Cordemann
Münchehäger Str. 6
31547 Loccum
Tel.: 05766 81-129