
Oksana Tkachuk - fotolia.de
FEA-pflichtig sind
- Pastorinnen und Pastoren und Diakone und Diakoninnen im Dienst der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers mit einem Stellenanteil von mindestens 50%
- Die FEA-Zeit beträgt drei Jahre und kann auf Antrag verlängert werden.
- Die FEA-Pflicht umfasst die Teilnahme an mindestens fünf Fortbildungstagen pro Jahr aus dem FEA-Kursangebot, so dass insgesamt 15 FEA-Fortbildungstage zu absolvieren sind.
- Diejenigen, die 2019 ihren Dienst aufgenommen haben, sollten innerhalb ihrer ersten drei Dienstjahre an einem der Grundmodule für Pastori*innen und Diakon*innen teilnehmen. Die Pastor*innen können innerhalb dieses Grundmoduls den obligatorischen Jahresgesprächsschein erwerben.
Wer am JAK-Kurs des Landesjugendpfarramtes teilnimmt, kann sich insgesamt 5 Fortbildungstage als FEA anrechnen lassen.