FEA-pflichtig sind
- Pastor*innen und Diakon* innen (auch solche, die sich in der Aufbauausbildung befinden) im Dienst der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers mit einem Stellenanteil von mindestens 50%.
- Die FEA-Pflicht soll in den ersten 3 Jahren nach Dienstbeginn absolviert werden.
- Die FEA-Pflicht umfasst die Teilnahme an insgesamt fünf Fortbildungstagen pro Jahr aus dem FEA-Kursangebot oder dem Kursangebot des Pastoralkollegs Niedersachsen. Andere Fortbildungen sind nicht anrechenbar.
- Sonderregelung: FEA-pflichtige Schulpastoren und Schulpastorinnen und Schuldiakone und Schuldiakoninnen können Kurse aus dem gesamten Programm des Religionspädagogischen Instituts (RPI) Loccum frei wählen (ausgenommen ist allein die Jahreskonferenz) und sich die erfolgte Teilnahme durch Vorlage der Teilnahmebescheinigung im FEA-Büro auf die FEA-Pflicht anrechnen lassen.
- Die FEA-Pflicht ist nicht an die Probezeit gekoppelt, sondern endet erst, wenn die insgesamt 15 Fortbildungstage absolviert sind.
- Innerhalb der ersten drei Dienstjahre sollten die Pastor*innen und Diakon*innen an einem der Grundmodule teilnehmen. Die Pastor*innen können innerhalb dieses Grundmoduls den obligatorischen Jahresgeprächsschein erwerben.
- Nach Ableistung der FEA-Pflicht besteht noch die Berechtigung, für drei Jahre FEA-Kurse zu besuchen (vgl. Rundverfügung G14/2010). Diese FEA-Berechtigung verkürzt sich entsprechend, wenn die Ableistung der FEA-Pflicht länger als drei Jahre beansprucht.
Wer am JAK-Kurs des Landesjugendpfarramtes teilnimmt, kann sich insgesamt 5 Fortbildungstage als FEA anrechnen lassen.